Bedingungen Partnerprogramm (Stand 01.06.2025)

 

1.       Teilnahme

a)       Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbstständige mit Unternehmenssitz innerhalb EU / EWR / EFTA

b)       Teilnahmeberechtigt sind auch Personen, die innerhalb Deutschlands leben und eine Arbeitserlaubnis für Deutschland besitzen

c)       Das Mindestalter für die Teilnahme von Personen ist 18 Jahre

d)       aiHax kann jederzeit ohne Angabe von Gründen die weitere Teilnahme verweigern. Dies hat keine Auswirkungen auf bereits bestehende Provisionsansprüche.

e)       Teilnahme beim aiHax Partnerprogramm setzt die Zustimmung zu diesen Regeln für das aiHax Partnerprogramm voraus.

f)         Die Teilnahme beim aiHax Partnerprogramm setzt die Zustimmung zur Kontaktaufnahme durch aiHax, auch zu Akquisezwecken, voraus.

g)       Eine Zustimmung nach 1(g) und 1(f) kann durch den Teilnehmer jederzeit in Textform wiederrufen werden – in diesem Fall endet auch die Teilnahme am aiHax Partnerprogramm.

 

2.       Einladungen

a)       Teilnehmer können ausschließlich über ihren persönlichen Einladungslink weitere Teilnehmer zum Partnerprogramm einladen.

b)       Eingeladen werden dürfen nur Personen, mit denen die Teilnehmer vorher gesprochen haben und die der Einladung zustimmen.

c)       Bei Einladungen, die an Personen ohne deren Zustimmung oder Information verschickt werden, behält sich aiHax vor, die Zuordnung der eingeladenen Person zum Teilnehmer zu entfernen.

d)       Eine Entscheidung über die Zuordnung trifft einzig aiHax.

e)       Bei wiederholten Verstößen gegen Punkt (c) behält sich aiHax vor den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Partnerprogramm auszuschließen.

f)         aiHax lehnt eine Haftung für Einladungen die unter Missachtung von Punkt (c) versendet wurden ausdrücklich ab. Die Haftung in diesen Fällen liegt einzig beim Teilnehmer.

 

3.       Empfehlungen

a)       Empfehlungen können ausschließlich über den persönlichen Empfehlungslink des Teilnehmers eingereicht werden.

b)       Als Empfehlung dürfen nur Unternehmen eingereicht werden, mit denen der Teilnehmer vorher die Einreichung besprochen hat, die informiert wurden, dass aiHax Kontakt aufnehmen wird und die der Weiterleitung der Daten und der Kontaktaufnahme durch aiHax zustimmen.

c)       Werden Empfehlungen eingereicht bei denen entgegen Punkt (b) keine Zustimmung des empfohlenen Unternehmens zur Weitergabe der Kontaktdaten vorliegt oder die nicht über die Kontaktaufnahme durch aiHax informiert wurden, wird die Zuordnung zum Teilnehmer ausnahmslos entfernt.

d)       Bei Einreichen von Empfehlungen von Unternehmen, die nicht über die Kontaktaufnahme durch aiHax informiert wurden oder die keine Zustimmung zur Weitergabe der Kontaktdaten gegeben haben behält sich aiHax vor den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Die Entscheidung hierüber trifft einzig aiHax.

e)       aiHax ist berechtigt, Schäden durch Entgangene Aufträge und Reputationsschäden, die aiHax dadurch entstehen, dass ein Teilnehmer unter Missachtung von Punkt (b) Empfehlungen eingereicht, dem Teilnehmer in Rechnung zu stellen.

f)         aiHax lehnt eine Haftung für Empfehlungen die unter Missachtung von Punkt (b) versendet wurden ausdrücklich ab. Die Haftung in diesen Fällen liegt einzig beim Teilnehmer.

g)       Empfehlungen werden nur dann dem Empfehlungsgeber zugeordnet, wenn die Empfehlung noch kein Kunde von aiHax ist und in den letzten 12 Monaten vor der Einreichung kein Angebot von aiHax erhalten hat.

h)       Über Vertragsabschlüsse zwischen aiHax und den eingereichten Empfehlungen entscheiden einzig aiHax sowie die eingereichte Empfehlung. Dem Teilnehmer steht hier kein Mitspracherecht zu.

 

4.       Zuordnung von Provisionen

a)       Dem Empfehlungsgeber werden Provisionen dann zugeordnet, wenn aus einer Empfehlung, die er oder ein durch ihn eingeladenes Mitglied eingereicht hat, ein Vertragsabschluss wird und die Zahlung für diesen Vertragsabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Einreichung der Empfehlung auf dem Konto von aiHax eingeht.

b)       Auswertung und Zuordnung erfolgen jeden Monat am 15. des Monats oder am darauffolgenden Werktag falls der 15. Auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt.

c)       Ausgewertet und zugeordnet werden die Zahlungseingänge, die noch nicht einem Empfehlungsgeber zugeordnet wurden und bis 15. Des Vormonats auf dem Konto von aiHax eingegangen sind.

d)       Der Teilnehmer erhält bis 25ten eines Monats eine Übersicht zur Verfügung gestellt, in der die ihm neu zugeordneten Provisionen ausgewiesen sind.

 

5.       Provisionshöhe

a)       Für selbst eingereichte Empfehlungen beträgt die Provision 10% des Nettorechnungswertes, der innerhalb von 12 Monaten nach Empfehlungseingang auf das Konto von aiHax eingezahlt wird.

b)       Für durch eingeladene Teilnehmer eingereichte Empfehlungen beträgt die Provision 10% des Nettorechnungswertes, der innerhalb von 12 Monaten nach Empfehlungseingang auf das Konto von aiHax eingezahlt wird.

c)       Maßgeblich ist ausschließlich die Höhe des Geldeingangs abzüglich Umsatzssteuer auf dem Konto von aiHax.

 

 

6.       Auszahlung von Provisionen an Selbstständige und Unternehmen

a)       Basierend auf der Übersicht die dem Teilnehmer gemäß 4(d) zur Verfügung gestellt wird stellt der Teilnehmer aiHax eine Rechnung über den auf der Übersicht ausgewiesenen Provisionsbetrag.

b)       Die Rechnung muss im ERechnungsformat an die von aiHax mitgeteilte Rechnungsadresse gesendet werden.

c)       Das Zahlungsziel für die Rechnung beträgt 30 Tage ab Rechnungseingang.

d)       Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. müssen die UmsatzsteuerID des Rechnungsstellers enthalten

e)       Die Rechnung muss eine Bankverbindung im IBAN Format enthalten an die aiHax die Provision überweisen kann.

 

7.       Auszahlung von Provisionen an Privatpersonen

a)       Der Teilnehmer kontaktiert aiHax per E-Mail über Partnerprogramm@aiHax.ai um mitzuteilen, dass hier eine Auszahlung an eine Privatperson erfolgen soll.

b)       Der Teilnehmer bekommt nach Rücksprache mit aiHax einen mit Sachgrund befristeten Arbeitsvertrag über den die Provision als Gehaltszahlung an den Teilnehmer ausgezahlt wird.

c)       Die gesamte Bruttogehaltszahlung über die Laufzeit des Arbeitsvertrages entspricht der Höhe der Provision abzüglich Arbeitgebernebenkosten und Kosten der Gehaltsabrechnung.

d)       Trotz Befristung mit Sachgrund ist eine Auszahlung an Privatpersonen in jedem Fall nur 3x und nur über eine Dauer von bis zu 2 Jahren möglich.

 

8.       Änderung an den Teilnahmebedingungen

a)       aiHax hat das Recht diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern

b)       Durch Einreichung von Empfehlungen stimmt der Teilnehmer den jeweils geltenden Teilnahmebedingungen zu.

c)       Individuelle Absprachen zwischen aiHax und den Teilnehmern betreffen nur die jeweils vereinbarten Sonderfälle und nicht das Partnerprogramm als Ganzes.

d)       Änderungen am Partnerprogramm betreffen nicht bereits eingereichte Empfehlungen oder erworbene Provisionsansprüche.

 

9.       Sonstiges

a)       aiHax haftet nicht für Fehlverhalten von Teilnehmern.

b)       aiHax behällt sich vor, Schäden, die durch Fehlverhalten von Teilnehmern entstanden sind, diesen in Rechnung zu stellen.

c)       Sollte eine Regelung in diesen Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, eine wirksame Regelung zu treffen, die der unwirksamen oder nichtigen Regelung entspricht. Gleiches gilt, soweit die Bedingungen eine regelungsbedürftige Lücke enthalten.

d)       Erfüllungsort ist Berlin Kreuzberg. Für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden vermögensrechtlichen Streitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, wird als Gerichtsstand das Amtsgericht Berlin Charlottenburg und das Landgericht Berlin vereinbart, sofern kein ausschließlicher Gerichtsstand besteht.